Beitragsordnung
Ordnung über Vereinsengagement und Mitgliedsbeiträge
In Anlehnung an § 5 der Satzung setzt die Mitgliederversammlung am 18. Februar 2017 folgende Ordnung über Vereinsengagement und Mitgliedsbeiträge fest:
Aktive Mitglieder erklären mit Ihrer Mitgliedschaft ihre Bereitschaft, sich für den Verein zu engagieren und gemäß ihrer Möglichkeiten mitzuarbeiten. Als Vereinsengagement gelten alle vom Vorstand beauftragten Arbeiten, die mit der Instandhaltung oder dem Betrieb der Schiffe zu tun haben mit Ausnahme des Segelbetriebes.
Alle aktiven Mitglieder können durch ihr Stimmrecht auf derMitgliederversammlung die Zukunft des Vereins mitbestimmen. Aktive Mitglieder können in den Vorstand gewählt werden. Das Stimmrecht eines Mitglieds ist unabhängig von der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden.
- Aktive Mitglieder entrichten einen Beitrag in Höhe von 85,00 €, bei außergewöhnlichen sozialen Lagen kann der Vorstand auf Antrag für die Dauer eines Kalenderjahres eine Beitragsermäßigung auf 50 % des vollen Beitrags gewähren. In besonderen Fällen kann der Vorstand den Beitrag
stunden, ermäßigen oder erlassen. - In häuslicher Gemeinschaft lebende Mitglieder können gemeinsam einen Familienbeitrag von 120,00 € entrichten.
- Unterstützende Mitglieder haben kein Stimmrecht und können nicht in den Vorstand gewählt werden. Unterstützende Mitglieder legen Ihren Beitrag selbst fest. Die Beitragshöhe soll sich an den Beiträgen für aktive Mitglieder orientieren.
- Außerordentliche Mitglieder nach § 4(5) der Satzung entrichten ihren Mitgliedsbeitrag von 25,00 € einmal jährlich im Reisepreis.
Der Mitgliedsbeitrag soll zu Beginn eines Jahres im Lastschriftverfahren eingezogen werden. Mitglieder, die den Mitgliedsbeitrag nicht fristgerecht entrichten sollen im Zusammenhang mit den damit entstehenden Mehraufwendungen einen Zuschlag in Höhe von 20,00 € entrichten. Für das Jahr des Beitritts wird der Jahresbeitrag anteilig nach Eintritt fällig. Für jedes noch nicht angebrochene Quartal im Beitrittsjahr wird 1/4 des Beitrages berechnet.
Die Mitglieder erhalten zum Jahresende eine Spendenbescheinigung für Ihren Mitgliedsbeitrag. Für ermäßigte Beiträge erfolgt keine Bescheinigung. Die geleisteten Arbeitsstunden können und sollen weiterhin von allen Mitgliedern gemeldet werden. Sie ermöglichen dem Vorstand einen (messbaren) Überblick über die geleistete ehrenamtliche Arbeit. Arbeitsstunden zählen als Tonkis und können so zur Vergünstigung von Vereinstörns genutzt werden. Der Vorstand wird beauftragt, die Details des Verfahrens zu regeln.Sowohl aktive und als auch unterstützende Mitglieder können als Skipper und Bootsleute fahren.